Psychiatriekoordination
In Mecklenburg-Vorpommern ist im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (PsychKG M-V) geregelt, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Stelle Psychiatriekoordination einzurichten ist.
Die Psychiatriekoordination ist für die Koordination und Vernetzung der an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände sowie für die Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Menschen im Landkreis Rostock zuständig. Das Initiieren und Organisieren von Arbeitskreisen (s. unten) ist dabei eine zentrale Aufgabe der Psychiatriekoordination und bietet Fachkräften, Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen sowie Prozesse anzustoßen und voranzutreiben.
Betroffene, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen können sich in allen Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung im Landkreis Rostock an die Psychiatriekoordination wenden (psychiatriekoordination@lkros.de)