Sachgebiet Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht nimmt im Auftrag des Landrats dessen Aufgabe als untere staatliche Verwaltungsbehörde für die kreisangehörigen Kommunen, Ämter und Zweckverbände wahr.
Vorrangige Aufgabe der Kommunalaufsicht ist die Beratung der kreisangehörigen Kommunen, Ämter und Zweckverbände in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die Ausübung der Rechtsaufsicht entsprechend Landesrecht sowie die Aufgabenwahrnehmung als Straßenaufsichtsbehörde.
Sachgebiet Kommunalaufsicht
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