Kreiskasse

Auf den Konten des Landkreises gehen täglich eine Vielzahl von Einzahlungen ein, die von den Mitarbeitern der Kreiskasse den entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten zugeordnet werden. Damit eine korrekte Zuordnung der Zahlungen auf den entsprechenden Personenkonten erfolgen kann, ist es sehr wichtig, dass der Zahlungspflichtige auf dem Überweisungsauftrag Personenkontonummer / Kassenzeichen / Buchungszeichen angibt. 

Aufgaben der Kasse

  • Buchung aller Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung
  • Ausführung des zentralen Zahlungsverkehrs und der zentralen Lastschriftmandatsverwaltung; Ausführung des Barzahlungsverkehrs über Einnahmekassen
  • Liquiditätsmanagement
  • Durchführung des Mahnwesens und Übergabe an die Vollstreckung
  • Kassenmäßiger Abschluss / Jahresabschlussarbeiten
  • Vereinbarung und Durchführung von Ratenzahlungen

Für Zahlungen, die bis zum Fälligkeitstag nicht geleistet bzw. nicht zugeordnet werden konnten, entsteht Zahlungsverzug. Die offenen Forderungen werden nach einer Frist durch die Kreiskasse gemahnt. Erfolgt daraufhin keine Begleichung, wird die Forderung an die Vollstreckung übergeben.
 
Der Landkreis hat außer der Annahme von Einnahmen auch selbst Zahlungen zu leisten. In der Ausgabe-Buchhaltung erfolgen die Auszahlungen so, dass der Empfangsberechtigte in der Regel am Fälligkeitstag darüber verfügen kann.

Merkblatt : Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Mahnverfahren zur Beitreibung der Forderungen des Landkreises Rostock

Sachgebiet Kasse

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