Geschäftsbuchhaltung

Die Geschäftsbuchhaltung ist zentral im Amt für Finanzen und Controlling organisiert und verbucht alle anfallenden Geschäftsvorfälle (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Gebührenbescheide, Vermögensänderungen). 

Zum Bilanzstichtag werden alle Bestände der Bilanz (Anlagevermögen, liquide Mittel, Vorräte, Forderungen, Rechnungsabgrenzungen, Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten), alle Erträge und Aufwendungen der Ergebnisrechnung sowie alle Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung erfasst und ausgewiesen.
 
Eine wichtige Aufgabe ist die ordnungsgemäße Durchführung der Anlagenbuchhaltung einschließlich der Inventurleitung und -organisation. Im Rahmen der Jahresrechnung werden die Abschlussarbeiten vorbereitet und die Abschlussbuchungen durchgeführt.

E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)

Rechnungsstellende müssen ab dem 01. April 2023 Rechnungen unabhängig vom Auftragswert gegenüber öffentlichen Auftraggebern in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln  (§ 3 ERechVO M-V).
Erhalten Sie hier -> Informationen zur elektronischen Rechnungsbelegung gegenüber öffentlichen Auftraggebern. 

Sachgebiet Geschäftsbuchhaltung

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