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Informationen zur elektronischen Rechnungslegung gegenüber öffentlichen Auftraggebern

E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)

Rechnungsstellende müssen ab dem 01. April 2023 Rechnungen unabhängig vom Auftragswert gegenüber öffentlichen Auftraggebern in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln  (§ 3 ERechVO M-V).

Der Landkreis Rostock nutzt dazu die onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform des Zweckverbandes elektronische Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (eGo M-V).  Diese stellt den elektronischen Briefkasten aller sie nutzenden öffentlichen Auftraggeber im Land dar.

Für die Übertragung von E-Rechnungen an den Landkreis Rostock stehen die nachfolgenden Leitweg-IDs der Kreisverwaltung zur Verfügung. Bitte halten Sie vor Übermittlung von E-Rechnungen Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber/ Ansprechpartner.

Leitweg-ID Verwaltung Landkreis Rostock Organisation
13072000-K100-95 Amt für Service und Gebäudemanagement
13072000-K110-65 Amt für Personal und Organisation
13072000-K120-35 Büro des Landrats
13072000-K121-32 Dezernat I
13072000-K122-29 Dezernat II
13072000-K123-26 Dezernat III
13072000-K124-23 Gleichstellungsbeauftrage
13072000-K125-20

Personalrat

13072000-K126-17

Entgeldverhandlungen

13072000-K127-14

Rechtsstelle Jugend und Soziales

13072000-K140-72

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

13072000-K150-42

Amt für Informationstechnologie und Digitalisierung

13072000-K200-86

Amt für Finanzen und Controlling

13072000-K300-77

Kommunalaufsichts- und Rechtsamt

13072000-K320-17

Kreisordnungsamt

13072000-K370-61

Brandschutzdienststelle

13072000-K380-31

Eigenbetrieb Rettungsdienst

13072000-K390-98

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

13072000-K400-68

Schulverwaltungs- und Kulturamt

13072000-K500-59

Sozialamt

13072000-K510-29

Amt für Jugend und Familie

13072000-K520-96

Amt für Kinder- und Jugendhilfe

13072000-K530-66

Gesundheitsamt

13072000-K610-20

Amt für Kreisentwicklung

13072000-K620-87

Kataster- und Vermessungsamt

13072000-K621-84

Kataster- und Vermessungsamt – Gutachterausschuss Geschäftsstelle

13072000-K630-57

Bauamt

13072000-K650-94

Amt für Straßenbau und Verkehr

13072000-K660-64

Umweltamt

13072000-K700-41

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Wenn Sie E-Rechnungen an den Landkreis Rostock übermitteln wollen, können Sie die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) kostenfrei nutzen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Das Verfahren im Überblick:

  • Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf und lassen Sie sich bei der OZG-RE als Nutzer registrieren
  • Melden Sie sich bei der OZG-RE an
  • Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus (z.B. neue E-Rechnung erfassen)
  • Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
  • Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
  • Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist

Weiterführende Informationen:

-> Tutorials zur Nutzung der OZG-RE | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)

-> Mecklenburg-Vorpommern - § 1 ERechVO M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Geltungsbereich | § 1 - Geltungsbereich | gültig ab: 29.06.2021 (landesrecht-mv.de)

-> E-Rechnung / Business-Portal / OZG-RE | eGo-MV

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