Informationen zur elektronischen Rechnungslegung gegenüber öffentlichen Auftraggebern

E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)

Rechnungsstellende müssen ab dem 01. April 2023 Rechnungen unabhängig vom Auftragswert gegenüber öffentlichen Auftraggebern in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln  (§ 3 ERechVO M-V).

Der Landkreis Rostock nutzt dazu die onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform des Zweckverbandes elektronische Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (eGo M-V).  Diese stellt den elektronischen Briefkasten aller sie nutzenden öffentlichen Auftraggeber im Land dar. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Leitweg-IDs im Land M-V:

-> https://verzeichnis.erechnung-mv.de/

Für die Übertragung von E-Rechnungen an den Landkreis Rostock stehen die nachfolgenden Leitweg-IDs der Kreisverwaltung zur Verfügung. Bitte halten Sie vor Übermittlung von E-Rechnungen Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber/ Ansprechpartner.

Leitweg-ID   Organisation
Grobadresse bitte auswählen Subadresse Prüfziffer  
13 0 72 000   - K 100 95 Amt für Service und Gebäudemanagement
13 0 72 000  - K 110 65 Amt für Personal und Organisation
13 0 72 000   - K 120 35 Büro des Landrats
13 0 72 000   - K 121 32 Dezernat I
13 0 72 000   - K 122 29 Dezernat II
13 0 72 000   - K 123 26 Dezernat III
13 0 72 000   - K 124 23 Gleichstellungsbeauftrage
13 0 72 000  - K 125 20

Personalrat

13 0 72 000 - K 126 17

Entgeldverhandlungen

13 0 72 000 - K 127 14

Rechtsstelle Jugend und Soziales

13 0 72 000 - K 140 72

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

13 0 72 000 - K 200 86

Amt für Finanzen und Controlling

13 0 72 000 - K 300 77

Kommunalaufsichts- und Rechtsamt

13 0 72 000 - K 320 17

Kreisordnungsamt

13 0 72 000 - K 380 31

Eigenbetrieb Rettungsdienst

13 0 72 000 - K 390 98

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

13 0 72 000 - K 400 68

Schulverwaltungs- und Kulturamt

13 0 72 000 - K 500 59

Sozialamt

13 0 72 000 - K 510 29

Amt für Jugend und Familie

13 0 72 000 - K 520 96

Amt für Kinder- und Jugendhilfe

13 0 72 000 - K 530 66

Gesundheitsamt

13 0 72 000 - K 610 20

Amt für Kreisentwicklung

13 0 72 000 - K 620 87

Kataster- und Vermessungsamt

13 0 72 000 - K 630 57

Bauamt

13 0 72 000 - K 650 94

Amt für Straßenbau und Verkehr

13 0 72 000 - K 660 64

Umweltamt

13 0 72 000 - K 700 41

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Wenn Sie E-Rechnungen an den Landkreis Rostock übermitteln wollen, können Sie die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) kostenfrei nutzen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.

Das Verfahren im Überblick:

  • Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf und lassen Sie sich bei der OZG-RE als Nutzer registrieren
  • Melden Sie sich bei der OZG-RE an
  • Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus (z.B. neue E-Rechnung erfassen)
  • Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
  • Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
  • Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist

Weiterführende Informationen:

-> Tutorials zur Nutzung der OZG-RE | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)

-> Mecklenburg-Vorpommern - § 1 ERechVO M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Geltungsbereich | § 1 - Geltungsbereich | gültig ab: 29.06.2021 (landesrecht-mv.de)

-> E-Rechnung / Business-Portal / OZG-RE | eGo-MV

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