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Fachaufsicht Wohngeld

Die Wohngeldbehörden (Gemeinden, Städte und Ämter) nehmen den Vollzug des Wohngeldgesetzes als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahr und unterliegen nach den §§ 78 bis 87 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) der Fachaufsicht.

Die Fachaufsichtsbehörde für die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Städte sowie für die Amtsvorsteher der Ämter ist entsprechend § 86 Absatz 1, § 145 Absatz 3 KV M-V der Landrat. Somit erstreckt sich die Fachaufsicht für den Landkreis Rostock auf alle dem Einzugsbereich angehörenden Gemeinden, Städte und Ämter.

Der Aufgabenbereich der Fachaufsicht umfasst auf Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift sowohl die präventive Steuerung als auch die Kontrolle der Recht- und Zweckmäßigkeit der Verwaltung.

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist in Mecklenburg-Vorpommern für das Wohngeldrecht zuständig und gleichzeitig nach § 86 Absatz 3 und 4 KV M-V oberste Fachaufsichtsbehörde.

Alle Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie direkt bei der Wohngeldbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Allgemeine Hinweise zu relevanten Wohngeldfragen sowie die Möglichkeit des Downloads der amtlichen Wohngeldformulare bietet Ihnen die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V.

Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung

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