Belehrung und Bescheinigung (Gesundheitzeugnis) nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln

Lebensmittelbedingte Erkrankungen gehören weltweit mit zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen. Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Lebensmitteln ist daher eine wichtige Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt zu gesundheitlichen Anforderungen des Personals im Umgang mit Lebensmitteln ist gem. §43 Infektionsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben.

Sachgebiet Infektionsschutz/ Hygiene und Umweltmedizin

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