Infektionsschutz

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes besteht die Aufgabe des Gesundheitsamtes darin, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Gesundheitsamt übermittelt meldepflichtige Erkrankungen an die zuständige Landesbehörde, berät die Bürger  und bspw. Gemeinschaftseinrichtungen und leitet Maßnahmen zum Infektionsschutz ein.

Sachgebiet Infektionsschutz/ Hygiene und Umweltmedizin

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