Meldepflichten für sorgeberechtigte Personen und Gemeinschaftseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Für schnelle und gezielte Maßnahmen der Gesundheitsbehörden beim Auftreten übertragbarer Krankheiten ist ein gut funktionierendes Meldewesen unerlässlich. Grundlage dafür sind die Meldungen der Ärzte über meldepflichtige Krankheiten und Meldungen der Laboratorien über meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern.

  • Sorgeberechtigte Personen (§34 Abs. 5 IfSG)
  • Gemeinschaftseinrichtungen (§34 Abs. 6 IfSG)

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Gesundheitsamt

Sachgebiet Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldeformular § 34 IfSG

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

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