Schulverwaltungs- und Kulturamt

Der Landkreis Rostock ist gemäß Schulgesetz der Schulträger der allgemeinbildenden Schulen sowie Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Horte und des Internates des Landesförderzentrums für den Förderschwerpunkt "Hören", des Regionalen beruflichen Bildungszentrums und des Wohnheimes.

Das  Schulverwaltungs- und Kulturamt ist für die Schulentwicklungsplanung aller Schulen im Landkreis, die Festlegung der Schuleinzugsbereiche und die Schülerbeförderung zuständig. Weitere Aufgabenbereiche sind der Bereich BAföG, das Kreismedienzentrum, die Volkshochschulen, die Musikschulen.

Darüber hinaus ist die Förderung der kulturellen Infrastruktur in der Region und das Ernst-Barlach-Theater eine weitere Aufgabe.

Schulen in Trägerschaft des Landkreises Rostock

Hinweis
Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde und untere Landesbehörde. 

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Allgemeine Schulträgeraufgaben/IT

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Schulverwaltung und sonstige schulische Fachaufgaben

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Kultur und Kulturförderung

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Kreismusikschule

Icon der Volkshochschule ©Landkreis Rostock

Kreisvolkshochschule

icon ernst barlch theater ©Landkreis Rostock

Ernst-Barlach-Theater

Schulverwaltungs- und Kulturamt

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