Vollstreckung
Welche Aufgabe hat die Vollstreckung?
- Beitreibung von Geldforderungen des Landkreises Rostock - notfalls auch gegen Ihren Willen
Was geschah – warum befinden Sie sich im Vollstreckungsverfahren?
- SIE haben vom Fachamt einen Bescheid bekommen, stehen somit in der ZAHLUNGSPFLICHT, haben aber diese Forderung nicht beglichen
- Widersprüche gegen den Bescheid sind im Rahmen der Vollstreckung NICHT mehr möglich, weder dem Grunde noch der Höhe nach
- im Rahmen der Vollstreckung geht es nur noch um die Begleichung der Forderung
Welche Maßnahmen kann die Vollstreckung ergreifen?
- Pfändungen von Ihrem Einkommen, Kontopfändungen, Pfändungen von Versicherungsansprüchen u.s.w.
- Vor-Ort-Besuche - Wohnungs- und Geschäftsdurchsuchungen sowie Zwangstüröffnungen
- Pfändung von Sachen, z.B. auch KfZ-Pfändungen
- Beantragung von Erzwingungs- und Zwangshaften
- Abnahme der Vermögensauskunft und Eintragungen in Schuldnerregistern
- Zwangsversteigerungen
- u.v.m.
Welche Gebühren können entstehen?
- alle Kosten der Vollstreckung gehen zu Ihren Lasten, somit können zusätzlich zu den Gebühren aus dem Bescheid Pfändungsgebühren, Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Porto o.ä. entstehen
Was können SIE tun?
- rechtzeitig reagieren, sofern Sie Post von der Vollstreckung erhalten
- wenn Sie die Forderung nicht vollständig begleichen können, können Sie Ratenzahlung beantragen
- halten Sie Nachweise zu Ihren Einnahmen und Ausgaben bereit, z.B. Lohnzettel, Mietverträge u.s.w.
WICHTIG: NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF
Reden SIE mit uns und lassen Sie uns Lösungen finden!
Merkblatt : Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Beitreibung offener Forderungen
Sachgebiet Vollstreckung
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18273Güstrow
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