Ihre Ansprechpersonen zum Thema "Pflegekinderhilfe"

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Pflegekinderhilfe

Manchmal brauchen Eltern Unterstützung in schwierigen persönlichen Situationen, in denen es ihnen nicht möglich ist, ihre Kinder selbst zu versorgen und zu pflegen. Diese Kinder können für einen vorübergehenden oder längeren Zeitraum in einer Pflegefamilie aufgenommen werden.

Der Pflegekinderdienst ist zuständig für die Auswahl geeigneter Pflegeeltern, die Vermittlung der Kinder in Pflegefamilien und die Betreuung der Pflegeverhältnisse, also der Kinder sowie der leiblichen Eltern und Pflegeeltern.

Während des gesamten Pflegeverhältnisses ist es die Aufgabe des Pflegekinderdienstes, gemeinsam mit den Pflegeeltern auf das Wohl des Kindes zu achten und seine Entwicklung zu fördern. Die Eltern und die Pflegeeltern haben während der Dauer der Pflege Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter  des Fachbereiches zu allen Fragen, die das Pflegekind betreffen.

Als Ziel eines Pflegeverhältnisses soll unter Beachtung des Kindeswohls eine Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern angestrebt werden. Damit das Pflegeverhältnis gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pflegeeltern, den leiblichen Eltern des Kindes und dem Pflegekinderdienst erforderlich.

Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Nord

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Sachgebiet Sozialpädagogischer Dienst Süd

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