Naturschutz und Landschaftspflege

Der Landkreis Rostock als viertgrößter Landkreis Deutschland hat eine Fläche von 3.422,51 km². Die Untere Naturschutzbehörde ist hier für die Gewährleistung des Mindestschutzes von Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zuständig. Unsere Naturlandschaft mit einer wunderbaren Flora und Fauna ist eine wesentliche Grundlage für gesunde und erholsame Lebensverhältnisse. Es ist daher notwendig, die Vielfalt, Schönheit und Eigenart unserer Landschaft zu erhalten, zu pflegen und zu schützen. Vorhaben und Planungen, welche die Natur und die Landschaft verändern, werden von der unteren Naturschutzbehörde bewertet, ggf. genehmigt oder versagt.

Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege

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