Gesetzlicher Biotopschutz - Ausnahmen und Befreiungen

Leistungsbeschreibung

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

Geotope sind oft besonders markante Gebilde der unbelebten Natur, die Einblicke in die Erdgeschichte, einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde, vermitteln.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die folgenden Biotoptypen bzw. Geotope durch
§ 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 20 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V (NatSchAG M-V) unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt:

Biotope:

-naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
-naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
-Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche
-naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken
-Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Geotope:

-Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
-Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
-offene Binnendünen und Kliffranddünen,
-Kliffs und Haken.

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag soll die genaue örtliche Lage (Adresse, Flurstücksbezeichnung), die Art der Maßnahme nebst Begründung sowie eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz enthalten. Der Antrag kann per E-Mail gestellt werden und muss alle erforderlichen Auskünfte zur Beurteilung der Maßnahme und ihrer Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild enthalten. Außerdem besteht die Möglichkeit der Antragstellung über das PDF-Formular.

Stehen keine offensichtlichen Hinderungsgründe entgegen, sind die anerkannten Naturschutzvereinigungen im Verfahren zu beteiligen, denen 1 Monat für ihre Stellungnahme eingeräumt wird.

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Voraussetzungen

Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom gesetzlichen Schutz zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Nähere Regelungen finden sich in den aufgeführten Gesetzen bzw. können im Einzelfall bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden erfragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

alle Unterlagen bzw. Nachweise, die eine Ausnahme vom Biotop- bzw. Geotopschutz rechtfertigen

Welche Gebühren fallen an?

30  –  3.000 EURO nach Gebührennummer 303 der Naturschutzkostenverordnung M-V

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte zwei Monate vor geplanter Verwirklichung des Vorhabens eingereicht werden.

Grundsätzlich ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Eine Übersicht über die gesetzlich geschützten Biotope erhalten Sie über das Kartenportal Umwelt Mecklenburg - Vorpommern. Diese Auflistung (Biotopverzeichnis des Landes M-V) dient der Orientierung für die Bewertung und ist Voraussetzung für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

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