Medizinalaufsicht

Bei den Aufgaben der Medizinalaufsicht werden die Personen überwacht, die in einem Beruf des Gesundheitswesens eine selbständige Tätigkeit ausüben. Es erfolgen die Erteilungen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage, beschränkt auf die Gebiete der Physiotherapie, der Podologie und der Psychotherapie.

Heilpraktikerüberprüfungen werden im Landkreis Rostock nicht durchgeführt.

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

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