Umweltschutz

Die Untere Abfallbehörde verfolgt das Ziel, die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Ressourcenschonung, Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen, umzusetzen und somit präventiv zu handeln. Sie trifft Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren für die Umwelt durch illegal abgelagerte Abfälle.

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist für den Schutz der Nachbarn und der Umwelt in Bezug auf alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzes unterliegen, zuständig. Zu nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zählen beispielsweise gewerbliche Kleinfeuerungsanlagen, Tankstellen, Einzelhandelsbetriebe, Handwerksbetriebe, chemische Reinigungen und Baustellen. Beschwerden über Immissionen von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen wie Lärm, Gerüche oder Erschütterungen nimmt die Untere Immissionsschutzbehörde entgegen.

Sachgebiet Umweltschutz

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