Bauamt

Das Bauamt überwacht als untere Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Bauaufsicht).  
In Rahmen dieser Aufgabe werden z.B.

  • Vorbescheide,
  • Baugenehmigungen,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

für Wohneigentum erteilt.

Das Bauamt wird als Ordnungsbehörde tätig, wenn Rechtsverstöße gegen das Bauordnungsrecht mit Ordnungsverfügungen oder Bußgeldern geahndet werden müssen. Neben dem Führen des Baulastenverzeichnisse des Landkreises Rostock werden vom Bauamt auch Stellungnahmen in Verfahren anderer Träger (z.B. bei BImSchG-Genehmigungen) abgegeben.

Im Bauamt ist außerdem die untere Denkmalschutzbehörde integriert. Hier erhalten Sie fachliche Beratung in der Denkmal- und Bodendenkmalpflege, sowie die steuerliche Bescheinigung. 
 
Neben der fachlichen Prüfung von Anträgen, der Verfahrensdurchführung und Kontrolle berät das Bauamt Bauherren und Planer bei der Antragstellung. 

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Untere Bauaufsichtsbehörde

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Ordnungsrecht/Widersprüche

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Untere Denkmalschutzbehörde

Bauamt

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