Glasfaserausbau im Landkreis Rostock
Der Landkreis Rostock hat es sich zum Ziel gesetzt, die Region im laufenden Jahrzehnt flächendeckend mit Glasfaser zu versorgen. Denn: Der Ausbau des Glasfasernetzes ist heute genauso wichtig wie der Ausbau von Straßen, Wasseranschlüssen und Stromversorgung. Im Jahr 2019 hat der Breitbandausbau im Landkreis Rostock begonnen, die ersten Netze funktionieren bereits.
Dabei greift der Landkreis auf die Erfahrungen der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen und Tiefbauunternehmen zurück, die dieses Vorhaben bereits seit Jahren mit eigenen Mitteln vorantreiben.
Damit jedoch jeder Haushalt über einen Glasfaseranschluss verfügen kann, ist es notwendig, Förderprogramme zu nutzen, die den Ausbau von Glasfaser unterstützen.
Diese Programme sind entscheidend für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und die Sicherstellung eines schnellen Internetzugangs für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen im Landkreis Rostock.
Einige Adressen sind noch immer unterversorgt und einige neue kommen in unserer Wachstumsregion immer wieder hinzu. Auch dort wird der Landkreis Rostock schnelle Glasfaseranschlüsse realisieren.
Förderprogramme
- Breitbandförderung – Adressen mit Datenrate < 30 Mbit/s
Das erste Programm, an dem sich der Landkreis Rostock seit 2019 beteiligt, beinhaltet die sogenannte „Breitbandförderung“. Dieses Programm zielt speziell auf den Ausbau von Breitbandnetzen ab. Gefördert wurden Adressen, die eine Datenrate unter 30 Mbit/s aufwiesen. Hierbei erhielt der Landkreis Rostock vom Bund und vom Land Zuschüsse, um die notwendigen Investitionen in die digitale Infrastruktur zu tätigen. - Gigabitförderung 1.0 – Adressen mit Datenrate zwischen 30 und 100 Mbit/s
Ein weiteres wichtiges Förderprogramm ist die sogenannte „Gigabitförderung“. Sie zielt darauf ab, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in ländlichen Regionen zu unterstützen. Durch finanzielle Mittel aus diesem Programm wird der Landkreis Rostock die flächendeckende Errichtung von Glasfaserinfrastrukturen im gesamten Kreisgebiet realisieren. Der Landkreis hat bereits mehrere Projekte initiiert, die durch diese Förderung unterstützt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigem Internet zu gewährleisten.
Untergliedert wird das Gigabitprogramm in zwei Förderabschnitte. Die Gigabitförderung 1.0 wird die Adresslagen fördern, die eine Datenrate zwischen 30 und 100 Mbit/s aufweisen. - Gigabitförderung 2.0 – Adressen mit Datenrate > 100 Mbit/s
Der zweite Förderabschnitt (Gigabitförderung 2.0) bildet den Abschluss der Glasfaserförderung. Sie wird alle Adressen beinhalten, die mehr als 100 Mbit/s aufweisen und noch über keine Hochgeschwindigkeitsnetze verfügen.
FAQ - Häufige Fragen
Ausgebaut wird dort, wo derzeit ein Telekommunikationsunternehmen den geförderten Ausbau vornehmen darf bzw. aus eigenen Mitteln den Ausbau vornimmt.
Einen Überblick der Projektgebiete finden Sie auf unserer Breitbandkarte.
Der Landkreis, die Städte, Ämter und Gemeinden regeln den Ausbau. Der Landkreis Rostock hat derzeit vier Unternehmen mit dem Ausbau beauftragt. Das sind:
Im Breitbandförderprogramm:
- Telekom Deutschland GmbH mit 10 Projekten
- Landwerke MV Breitband GmbH (Stadtwerke Neustrelitz GmbH) mit 4 Projekten
- WEMACOM Breitband GmbH (WEMAG AG) mit 2 Projekten
Im Gigabitförderprogramm 1.0:
- Telekom Deutschland GmbH mit 4 Projekten
- Landwerke MV Breitband GmbH (Stadtwerke Neustrelitz GmbH) mit 2 Projekten
- GlasfaserPlus GmbH mit 2 Projekten
Im Gigabitförderprogramm 2.0:
- Dieses wird derzeit vorbereitet.
Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, die neu entstandenen Netze auch anderen Telekommunikationsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Der Landkreis Rostock hat keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Telekommunikationsunternehmen und kann nicht darauf einwirken, ob, wann und wie die Unternehmen die neuen Glasfasernetze nutzen.
Ablauf bis zum Ausbau an Ihrer Adresse:
Das mit dem Bau beauftragte Telekommunikationsunternehmen schreibt Sie an.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter ein Anschreiben zum Breitbandausbau erhalten, gehen Sie damit bitte auf Ihre Hausverwaltung zu.
Die Eigentümer müssen eine Anschlussgenehmigung erteilen.
Das Telekommunikationsunternehmen informiert über den weiteren Ablauf. Innerhalb der Anmeldefrist ist der Anschluss kostenfrei, danach erheben die Anbieter Anschlusskosten.
Informationen der Breitband-Netzanbieter:
Das mit dem Bau beauftragte Telekommunikationsunternehmen schreibt Sie an.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter ein Anschreiben zum Breitbandausbau erhalten, gehen Sie damit bitte auf Ihre Hausverwaltung zu.
Die Eigentümer müssen eine Anschlussgenehmigung erteilen.
Das Telekommunikationsunternehmen informiert über den weiteren Ablauf. Innerhalb der Anmeldefrist ist der Anschluss kostenfrei, danach erheben die Anbieter möglicherweise Anschlusskosten. Im Rahmen des Gigabitförderprogrammes 1.0 können die Anschlüsse mindestens bis zum Ausbau des Netzes bei Ihnen vor Ort kostenfrei beauftragt werden. Sofern das Netz noch nicht in Betrieb genommen wurde, ist eine kostenfreie Beauftragung weiterhin möglich. Nach der Inbetriebnahme des Netzes, gelten die Regelungen der jeweiligen Anbieter, ob und in welchem Maße weitere Ausbaukosten erhoben werden.
Informationen der Breitband-Netzanbieter:
Telekom Deutschland GmbH
Landwerke MV Breitband GmbH
WEMACOM Breitband GmbH
Der Begriff der Flecken stammt aus dem nationalen sowie dem Landes-Förderrecht. Haushalte mit einer schlechten Internetanbindung werden grundsätzlich als „unterversorgt“ angesehen und sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Bis zu welcher Downloadgeschwindigkeit eine Unterversorgung anzunehmen ist, regeln dabei Bund und Land in ihren jeweiligen Förderprogrammen:
- < 30 Mbit/s = weiße Flecken
- < 100 Mbit/s = hellgraue Flecken
- < 200 Mbit/s = graue / dunkelgraue Flecken
Das aktuelle Projekt im Landkreis Rostock hat seinen Namen den Förderprogrammen des Bundes und des Landes zu verdanken. Anhand der Projektnummern erkennt man, zu welchem Förderprogramm es gehört:
- LRO22... bis LRO26... = weiße Flecken = Breitbandförderung
- LRO31... = hellgraue Flecken = Gigabitförderung 1.0
- LRO33... = dunkelgraue Flecken = Gigabitförderung 2.0
Geförderter Glasfaserausbau erfolgt immer mit Fördermitteln des Bundes und des Landes. Den Rest trägt die Kommune (in diesem Fall der Landkreis Rostock). Der gesamte geförderte Glasfaserausbau erfolgt also mit Steuergeldern. Und da Steuergelder nur sparsam und wirtschaftlich verwendet werden dürfen, müssen eine Menge Voraussetzungen geprüft, nachgewiesen, im Projektverlauf überwacht und natürlich wieder nachgewiesen werden. Wichtigster Fakt des geförderten Glasfaserausbaues ist jedoch seine Nachrangigkeit – sprich: Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen oder sonst aus der Privatwirtschaft haben Vorrang. Der geförderte Glasfaserausbau ist also so etwas wie das Auffangbecken für alle nicht durch die freie Marktwirtschaft versorgten Haushalte.
Der sogenannte eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau erfolgt in der Regel von Telekommunikationsunternehmen. Diese betrachten bestimmte Gebiete und prüfen, ob dort ein Glasfaserausbau nach den Maßstäben des Unternehmens als wirtschaftlich angesehen werden kann. Ist dies der Fall, beginnen Sie mit dem Projekt. Eine Förderung wird hier nicht in Anspruch genommen, sodass sich die Telekommunikationsunternehmen auch nicht an die entsprechenden europäischen oder nationalen Fördervorgaben halten müssen.
Beim geförderten Ausbau müssen viele, teils sehr zeitaufwendige förderrechtliche und vergaberechtliche Vorgaben berücksichtigt und umgesetzt werden, bevor es zum tatsächlichen Ausbau kommen kann. Das hat insbesondere damit zu tun, dass der geförderte Glasfaserausbau eine Ausnahme zu dem Gebot darstellt, dass die öffentliche Hand grundsätzlich nicht in den freien Wettbewerb (hier durch Subventionen) eingreifen darf. Damit diese Ausnahme greifen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Gleichzeitig gibt es Landesvorgaben, welche die Voraussetzungen des wirtschaftlichen Handelns von Kommunen regeln.
Da der geförderte Ausbau nur nachrangig, also nur dort stattfinden darf, wo die freie Wirtschaft nicht tätig wird (dort liegt ein sogenanntes Marktversagen vor), muss vor der eigentlichen Netzplanung zunächst erst einmal in aufwendigen Verfahren herausgefunden werden, welche Haushalte überhaupt förderrechtlich ausgebaut werden dürfen.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsbranche wird nicht gefördert und unterliegt daher auch nicht den entsprechenden Förderregularien. Die freie Wirtschaft kann sich aussuchen, wo sie ausbauen möchte und muss eine gleichberechtigte digitale Teilhabe aller in Deutschland Lebenden nicht berücksichtigen. Insofern liegt es auf der Hand, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau schneller voranschreitet.
Wir sagen ja, da bei einem herkömmlichen Anschluss ab dem Hauptverteiler bzw. den Kabelverzweigern mittels Kupferkabeln (Telefonkabel) elektrische Signale zur Datenübermittlung genutzt werden. Dabei sind die Bedarfsstellen (Haushalte) in Reihe geschaltet und teilen sich das Kupferkabel. Je nach Kabelstrecke und Nutzeranzahl vermindert sich die Datenrate/Geschwindigkeit. Es handelt sich hierbei um ein Shared Medium.
Bei einem Glasfasernetz hingegen werden die Daten mittels optischer Signale (Licht) übertragen. Die übermittelbare Datenrate ist um ein Vielfaches höher als bei elektrischen Signalen. Zudem ist jede Bedarfsstelle einzeln an das Netz angeschlossen. Die Leitung muss mit niemandem geteilt werden. Der Verlust an Datenrate/Geschwindigkeit ist so klein, dass er kaum gemessen werden kann.
Der Landkreis Rostock hat stets Glasfaseranschlüsse bauen lassen, die eine Versorgung von mindestens 100 Mbit pro Sekunde symmetrisch sicherstellen. Symmetrisch bedeutet in diesem Fall, dass die Downloadgeschwindigkeit genauso groß ist wie die Uploadgeschwindigkeit von 100 Mbit/s.
Die koaxialen (TV-)Kabel von Vodafone Kabel Deutschland oder PYUR werden auch für die Bereitstellung von Internet genutzt. Anders als bei den DSL-Kupferkabeln können über diese Kabel bereits heute schon Geschwindigkeiten von 400 bis 500 Mbit/S erreicht werden. Dadurch wird die 200 Mbit/s Mindestvoraussetzung der Aufgreifschwelle überschritten und der Haushalt gilt als versorgt. Mit der Aufrüstung auf den DOCSIS 3.1 Standard werden über die Koaxialkabel Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/s erreicht. Nach bisheriger Ansicht der Bundesregierung erfüllen diese Kabel somit die Gigabitfähigkeit und können voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht durch einen geförderten Glasfaserausbau abgelöst werden.
Die Verwendung eines bereits bestehenden Leerrohres kann nicht pauschal zugesagt werden. Vielmehr muss im Rahmen der Bauarbeiten durch das Tiefbauunternehmen und den Netzplaner geprüft werden, ob eine Nutzung möglich ist. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Der Landkreis Rostock darf als öffentliche Hand nur dort in den freien Markt eingreifen, wo ein Marktversagen vorliegt. Das bedeutet, der Landkreis darf nur dort ausbauen, wo private Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich keinen Breitbandanschluss ausgebaut haben oder diesen nicht ausbauen wollen. Die Versorgungsschwelle für Breitband liegt für die Projektgebiete auf unterschiedlichen Ebenen:
- < 30 Mbit/s = weiße Flecken
- < 100 Mbit/s = hellgraue Flecken
- < 200 Mbit/s = graue / dunkelgraue Flecken
Der Landkreis Rostock darf also nur in Gebieten bauen, in welchen kein privates Telekommunikationsunternehmen eine Versorgung auf der entsprechenden Ebene bereitstellt oder bereitstellen will. Diese Gebiete wurden in Markterkundungsverfahren ermittelt. Hierzu wurden Telekommunikationsunternehmen befragt, welche Gebiete sie wie versorgen und welche Gebiete sie in naher Zukunft noch erschließen wollen.
Aus förderrechtlichen Gründen muss sich der Landkreis Rostock zwingend an das Ergebnis dieser Abfrage halten. Das führt dazu, dass die theoretische Versorgungsleistung der Telekommunikationsunternehmen für den Landkreis bindend ist.
Die Telekommunikationsunternehmen sind nicht an ihre Ausbaubekundungen gebunden. Das bedeutet, dass Gebiete, welche nach Aussage der Unternehmen nicht in naher Zukunft ausgebaut werden und dadurch in das Ausbaugebiet des Landkreises Rostock fallen, nachträglich doch von den Unternehmen ausgebaut werden dürfen. Durch diesen nachträglichen privatwirtschaftlichen Ausbau liegen nun auch Gebiete im Ausbaugebiet des Landkreises, welche mit mehr als 200 Mbit/s versorgt sind. Aufgrund des Grundsatzes des freien Wettbewerbs und dem Nachrangigkeitsgebot des geförderten Glasfaserausbaus ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig.
In den als versorgt geltenden Gebieten („Schwarze Flecken“) tritt der Landkreis Rostock aktiv zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und den Telekommunikationsunternehmen als Vermittler auf. Der Landkreis setzt sich dafür ein, in den schwarzen Flecken einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Private zu erreichen und den gesamten Landkreis Rostock mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen.




