Befahren von Gewässern

Leistungsbeschreibung

Für das Befahren von Gewässern mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen ist eine wasser- und wasserverkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Umweltamt
Untere Wasserbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte fügen Sie dem Antragsformular den alten Registrierschein bei.

Welche Gebühren fallen an?

  60,00 Euro private Nutzung (je Motor)
100,00 Euro gewerbliche Nutzung (je Motor)

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