Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

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