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Ausnahmegenehmigung gewerbliche Personenbeförderung auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen

Leistungsbeschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur gewerblichen Beförderungen von Personen auf Lastkraftwagen und auf Anhängern hinter Lastkraftwagen.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr

Voraussetzungen

Vorliegen der Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO, Ausnahmegenehmigung nach § 21 Abs. 2 StVO, Genehmigung nach §§ 48,49 PBefG

Welche Unterlagen werden benötigt?

Streckenführung und entsprechende fahrzeugbedingte Ausnahmegenehmigungen (siehe Voraussetzungen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 2 PBefG richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zu § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Rechtsgrundlage

Personenbeförderungsgesetz

Anträge / Formulare

formlos

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