Schwarze Brille auf aufgeschlagenem Buch © Landkreis Rostock

Die Grundsteuerreform

Die Finanzämter versenden aktuell Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle ihnen bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz. Darin wird auch das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.

Die Erklärung muss im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 einreicht werden.

Zum Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern 

 

Das Datenportal für die Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuerreform. Dort finden Sie grundstücksbezogenen Daten, die  Sie für Ihre Erklärung benötigen. 

Zum Datenportal für die Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern

 

Hilfe beim Ausfüllen

Klickanleitungen zur Unterstützung beim Ausfüllen der Grundsteuerformulare

 

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