Ab 1. Januar 2026 gelten neue Abfallgebühren im Landkreis Rostock
Kreistag stimmt für die notwendige Anpassung
Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Landkreis Rostock eine neue Abfallgebührensatzung. Darüber hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 15. Oktober entschieden. Eine Anpassung der Gebühren war nötig geworden, weil die Kosten für die Abfallentsorgung deutlich gestiegen sind.
In den vergangenen Jahren konnten die Gebühren im Landkreis Rostock auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Das war möglich, weil es aus früheren Jahren finanzielle Rücklagen gab. Diese sind jetzt jedoch aufgebraucht. Gleichzeitig sind die Kosten für die Abfallentsorgung deutlich gestiegen. Um die anfallenden Kosten weiterhin decken zu können, müssen die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2026 angepasst werden.
Die wichtigsten Gründe für die höheren Kosten sind:
- gestiegene Energie- und Personalkosten bei den Entsorgungsunternehmen (die Personalkosten im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft sind dagegen gesunken),
- zusätzliche Kosten für CO2-Zertifikate für die Abfallverbrennung,
- höhere Mautgebühren und
- Investitionen in moderne Recyclingverfahren, die durch neue gesetzliche Vorgaben notwendig geworden sind.
Die Kostensteigerung betrifft alle Abfallfraktionen durch notwendige Preisanpassungen in laufenden Verträgen und Neuausschreibungen im aktuellen Kalkulationszeitraum.
Folgende Änderungen ergeben sich für die Gebühren ab 2026 pro Person und Jahr:
- Restabfall: 36,43 Euro (bisher 21,77 Euro)
- Bioabfall: 12,76 Euro (bisher 9,68 Euro)
Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 75 bis 80 Euro für Restabfall und 40 bis 50 Euro für Bioabfall pro Person. Im Landkreis Rostock beträgt die neue Gebühr für die Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne für einen Haushalt mit vier Personen 196,74 Euro pro Jahr.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock sorgt täglich dafür, dass die Abfallentsorgung im gesamten Kreisgebiet zuverlässig funktioniert. Finanziert wird diese wichtige Aufgabe über die Abfallgebühren, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern entrichtet werden. Mit der Anpassung der Abfallgebühren wird sichergestellt, dass die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock weiterhin zuverlässig erfolgen kann.
