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Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Durchführung eines vereinfachten Interessenbekundungsverfahrens

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises Rostock beabsichtigt zum schnellstmöglichen Termin den Betrieb einer lnobhutnahme- und Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umA) an freie Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Die im Landkreis Rostock vorhandenen Kapazitäten zur Unterbringung von geflüchteten ausländischen Minderjährigen sind nicht ausreichend. Es kommen fortlaufend neue Zuweisungen von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen vom Landesjugendamt Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

Kontakt
Telefon:
03843 755 12007
Fax:
03843 755 12800