Geflügelpest in Lalendorf OT Wattmannshagen festgestellt

Betrieb mit rund 6.000 Puten beräumt

In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Lalendorf OT Wattmannshagen ist der hochpathogene Aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (Geflügelpest) in einem Putenbestand festgestellt worden. Die betroffene Geflügelhaltung mit insgesamt rund 6.000 Tieren wurde geräumt und die Tierkörper unschädlich beseitigt.

Um eine Einschleppung in weitere Tierhaltungen zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, die die Haltung von Geflügel und Vermarktung bestimmter Produkte betreffen. Einzelheiten dazu können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die auf der Internetseite des Landkreises (unter „Bekanntmachungen“) veröffentlicht ist.

 

Als Schutzzone gilt:

 
Amt Krakow am See

Gemeinde Lalendorf mit den Ortsteilen Lalendorf, Wattmannshagen (inkl. Hohenfelde), Niegleve, Friedrichshagen, Raden und Roggow


Amt Mecklenburgische Schweiz

Gemeinde Große Roge mit dem Ortsteil Neu Rachow
 

Hier gilt unter anderem:

Sämtliches Geflügel ist ab sofort aufzustallen und darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung gehalten werden, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist
Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl
Ställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden
 

Weitere Maßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

 

Als Überwachungszone gilt:

 

Amt Krakow am See

Gemeinde Lalendorf mit den Ortsteilen und Ortschaften Schlieffenberg, Krassow, Tolzin, Dreieinigkeit, Neu Zierhagen, Neu Krassow, Teerofen, Nienhagen, Gremmlin, Reinshagen, Reinshagen Ausbau, Carlsdorf, Vietgest, Klaber, Vogelsang, Rothspalk, Laldendorf Ausbau, Nienhagener Hütte, Bansow, Dersentin, Grünenhof, Mamerow, Bergfeld und Lübsee
Gemeinde Hoppenrade mit den Ortsteilen und Ortschaften Hoppenrade, Schwiggerow, Striggow, Augustenberg (Striggow)
Gemeinde Kuchelmiß mit dem Ortsteil Hinzenhagen
 

Amt Güstrow-Land

Gemeinde Glasewitz mit den Ortsteilen Glasewitz, Dehmen und Kussow
Gemeinde Plaaz mit den Ortsteilen und Ortschaften Plaaz (inkl. Plaazer Bauern), Zapkendorf, Mierendorf, Neu Mierendorf, Neu Wendorf und Wendorf
 

Amt Mecklenburgische Schweiz

Gemeinde Dalkendorf mit den Ortsteilen und Ortschaften Dalkendorf, Bartelshagen, Appelhagen und Amalienhof
Gemeinde Groß Roge mit den Ortsteilen und Ortschaften Zierstorf, Rachow, Mieckow, Klein Roge, Groß Roge und Wotrum
Gemeinde Groß Wokern mit den Ortsteilen und Ortschaften Waldschmidt, Abgegrabenfelde, Neu Wokern, Groß Wokern, Klein Wokern, Nienhagen und Uhlenhof
Gemeinde Hohen Demzin mit dem Ortsteil Klein Köthel
Gemeinde Warnkenhagen mit den Ortsteilen und Ortschaften Tenze, Hessenstein, Warnkenhagen und Gottin
 

Amt Laage

Gemeinde Laage mit den Ortsteilen und Ortschaften Diekhof, Striesenow, Drölitz, Lüningsdorf, Pölitz und Knegendorf
 

Barlachstadt Güstrow mit den Ortschaften Devwinkel (Beginn Höhe Ortsausgang Klueß in Fahrtrichtung Devwinkel)

 

Stadt Teterow mit dem Ortsteil Hohes Holz

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises rät allen Geflügelhalterinnen und -haltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.

„Die in am 7. November in Gnoien stattfindende 32. Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter Mecklenburg-Vorpommerns wird vom Veterinäramt des Landkreises entsprechend beobachtet und unsere Landestierärztin steht in regelmäßigem Austausch mit dem Amt“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.

Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies über den Landkreis Rostock mitgeteilt.

 

Allgemeinverfügung Sperr- und Beobachtungsbezirk Wattmannshagen

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