Geflügelpest in Moltenow festgestellt
Betrieb in der Gemeinde Jürgenshagen beräumt
In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Jürgenshagen OT Moltenow ist der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (Geflügelpest) in einem Putenbestand festgestellt worden. Die betroffene Geflügelhaltung mit insgesamt rund 29.000 Tieren wurde geräumt und die Tierkörper unschädlich beseitigt.
Um eine Einschleppung in weitere Tierhaltungen zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, die die Haltung und Vermarktung bestimmter Produkte betreffen. Einzelheiten dazu können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die auf der Internetseite des Landkreises (unter „Bekanntmachungen“) veröffentlicht ist.
Als Schutzzone gilt:
Amt Bützow-Land
- Gemeinde Bernitt mit den Ortsteilen: Moisall, Neu Bernitt und Bernitt bis östlich grenzend Kreuzungsbereiche Moltenower Weg/Lange Straße und Lange Straße/Wanderweg
- Gemeinde Jürgenshagen mit den Ortsteilen: Gnemern, Klein Sein, Moltenow imd Ulrikenhof
Hier gilt unter anderem:
- Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl
- Tägliche Gesundheitskontrolle
- Geflügel ist grundsätzlich vor Wildvögeln zu schützen
- Geflügel nur im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Voliere füttern und tränken
- Geflügel von Teichen fernhalten
- Können diese Maßnahmen nicht sichergestellt werden, ist das Geflügel aufzustallen
Als Überwachungszone gilt:
Amt Bützow-Land
- Gemeine Baumgarten mit den Ortsteilen: Gralow, Katelbogen, Qualitz
- Gemeinde Bernitt mit den Ortsteilen: Bernitt bis westlich grenzend Kreuzungsbereiche Moltenower Weg/Lange Straße und Lange Straße/Wanderweg sowie Glambeck, Göllin, Hermannshagen, Jabelitz, Käterhagen, Neu Käterhagen, Kurzen Trechow, Langen Trechow, Schlemmin, Vieze
- Stadt Bützow mit dem Ortsteil Parkow
- Gemeinde Jürgenshagen mit den Ortsteilen: Groß Gischow, Klein Gischow, Jürgenshagen, Wokrent
- Gemeinde Klein Belitz mit den Ortsteilen: Klein Belitz, Neukirchen, Reinstorf, Selow
- Gemeinde Penzin mit dem Ortsteil Penzin
- Gemeinde Steinhagen mit den Ortsteilen: Steinhagen, Neuendorf
Amt Satow
- Gemeinde Satow mit den Ortsteilen: Satow bis nördlich grenzend dem Straßenverlauf Am Eickboom, Parkstraße, Hauptstraße bis zum Flussverlauf Mühlbach sowie Radegast
Amt Neubukow-Salzhaff
- Gemeinde Carinerland mit den Ortsteilen: Klein Mulsow, Danneborth
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises rät allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.
Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.
Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies mitgeteilt.
