Geflügelpest in privater Haltung in Bützow festgestellt

Veterinäramt des Landkreises richtet Schutzzone ein

In einer privaten Geflügelhaltung in Bützow ist der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (Geflügelpest) festgestellt worden.

Um eine Einschleppung in weitere Tierhaltungen zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, die die Haltung und Vermarktung bestimmter Produkte betreffen. Einzelheiten dazu können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

 

Als Schutzzone gilt:

 

Amt Bützow-Land

-          Stadt Bützow mit dem Ortsteil Wolken

-          Gemeinde Steinhagen mit dem Ortsteil Neuendorf

 

Hier gilt unter anderem:

-          Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl

-          Tägliche Gesundheitskontrolle

-          Geflügel ist grundsätzlich vor Wildvögeln zu schützen

-          Geflügel nur im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Voliere füttern und tränken

-          Geflügel von Teichen fernhalten

-          Können diese Maßnahmen nicht sichergestellt werden, ist das Geflügel aufzustallen

 

Als Überwachungszone gilt:

 

Amt Bützow-Land

-          Gemeinde Baumgarten mit den Ortsteilen Gralow, Baumgarten, Wendorf, Schependorf, Qualitz und Katelbogen

-          Gemeinde Bernitt mit den Ortsteilen Neu Schlemmin, Kurzen Trechow, Moisall, Schlemmin, Langen Trechow, Neu Bernitt, Bernitt und Viezen

-          Stadt Bützow mit den Ortsteilen Parkow, Bützow und Horst

-          Gemeinde Dreetz mit den Ortsteilen Peetsch, Zibühl und Dreetz

-          Gemeinde Klein Belitz mit den Ortsteilen Selow, Friedrichshof und Passin

-          Gemeinde Penzin

-          Gemeinde Rühn

-          Gemeinde Warnow mit den Ortsteilen Schlockow, Dietrichshof und Warnow

-          Gemeinde Zepelin mit den Ortsteilen Oettelin und Zepelin

-          Gemeinde Tarnow mit den Ortsteilen Boitin, Zernin und Tarnow

 

Amt Güstrow-Land

-          Gemeinde Groß Schwiesow mit den Ortsteilen Große Schwiesow und Klein Schwiesow

-          Gemeinde Gülzow-Prüzen mit den Ortsteilen Wilhelminenhof, Langensee und Gülzow

 

Amt Schwaan

-          Gemeinde Kassow mit den Ortsteilen Neu Kassow, Werle und Kassow

-          Gemeinde Schwaan mit dem Ortsteil Hof Tatschow

-          Gemeinde Vorbeck mit den Ortsteilen Kambs und Vorbeck

 

In der Überwachungszone gilt unter anderem, dass die Tiere eine täglichen Gesundheitskontrolle zu unterziehen sind. Abweichungen vom Gesundheitszustand sowie tote Tiere sind unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Geflügelschauen oder -märkte dürfen nicht abgehalten werden

Generelle Empfehlungen

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises rät allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.

Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.

Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies über den Landkreis Rostock mitgeteilt.

 

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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