Geflügelpest in Zarnewanz festgestellt
Landkreis Rostock leitet tierseuchenrechtliche Maßnahmen ein
In einer Geflügelhaltung in Zarnewanz ist der hochpathogene Avinäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 (sogenannte Geflügelpest) festgestellt worden. Die betroffene Wassergeflügelhaltung mit insgesamt rund 13.000 Tieren wird geräumt und die Tierkörper unschädlich beseitigt.
Um eine Einschleppung in weitere Tierhaltungen zu verhindern, hat der Landkreis Rostock tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, die die Haltung und Vermarktung bestimmter Produkte betreffen. Einzelheiten dazu können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht ist.
Als Schutzzone gilt:
Amt Tessin
- Stadt Tessin mit den Ortsteilen Neu Gramsdorf und Wolfsberger Mühle
- Gemeinde Gnewitz mit den Ortsteilen Gnewitz und Barkvieren
- Gemeinde Zarnewanz mit den Ortsteilen Zarnewanz, Kleinhof und Stormstorf
Hier gilt unter anderem:
- Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt von Anzahl des Geflügels, Nutzungsart, Standort, verendetes Geflügel und weitere Änderungen der Anzahl
- Tägliche Gesundheitskontrolle
- Geflügel ist grundsätzlich vor Wildvögeln zu schützen
- Geflügel nur im Stall oder in einer gegen Wildvögel gesicherten Voliere füttern und tränken
- Geflügel von Teichen fernhalten
- Können diese Maßnahmen nicht sichergestellt werden, ist das Geflügel aufzustallen
Als Überwachungszone gilt:
Amt Tessin
- Gemeine Cammin mit den Ortsteilen Prangendorf, Weitendorf, Wohrenstorf
- Gemeinde Gnewitz mit dem Ortsteil Neu Berkvieren
- Gemeinde Grammow mit den Ortsteilen Alt Strassow, Neu Strassow, Grammow, Neuhof und Recknitzberg
- Gemeinde Nustrow mit dem Ortsteil Nustrow
- Gemeinde Selpin mit den Ortsteilen Vogelsang, Reddersdorf, Bärenberg, Woltow, Selpin und Drüsewitz
- Gemeinde Stubbendorf mit den Ortsteilen Stubbendorf und Ehmkendorf
- Stadt Tessin und die Ortsteile Helmtorf, Vilz und Klein Tessin
- Gemeinde Thelkow mit den Ortsteilen Sophienhof, Thelkow, Kowalz, Liepen und Starkow
Gemeinde Sanitz mit den Ortsteilen und Ortschaften
- Sanitz, Niekrenz, Groß Lüsewitz, Oberhof, Vietow, Wehnendorf, Ausbau Niekrenz, Neu Wendorf, Horst, Teutendorf, Klein Wehnendorf, Klein Freienholz, Wendorf, Reppelin, Wendfeld, Groß Freienholz, Gubkow, Hohen Gubkow
Amt Gnoien
- Gemeinde Behren Lübchin mit der Ortschaft Duckwitz
- Gemeinde Walkendorf mit den Ortschaften Repnitz und Basse
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises rät allen Geflügelhaltern dringend dazu, Fütterung und Tränken nur im Stall vorzunehmen – unabhängig davon, ob sie in einer der betroffenen Ortschaften wohnen.
Geflügelhaltungen – egal ob professionell oder privat – sind beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse anzuzeigen. Nur so behalten die Behörden einen Überblick über die Tierbestände und können im Seuchenfall gezielt Gegenmaßnahmen koordinieren.
Sobald die akute Gefahr für die Haltungen im derzeit betroffenen Raum überstanden ist, wird dies über den Landkreis Rostock mitgeteilt.