Gemeinsamer Jahresbetrag ermöglicht flexible Hilfe bei Verhinderung der Pflegeperson
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Rostock informiert
Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Zum 1. Juli 2025 wurden beide Leistungsarten in den Gemeinsamen Jahresbetrag überführt und können seitdem flexibel genutzt werden.
Der gemeinsame Jahresbetrag steht immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegepersonen vorübergehend nicht möglich ist. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
Der gemeinsame Jahresbetrag kann ab Pflegegrad 2 sofort in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Wartezeit mehr. Wurden bis zum 30.06.2025 bereits Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, werden diese Zeiten auf die neue Betragshöhe und Dauer angerechnet.
Bei Fragen zum Jahresbetrag oder zum Thema Pflege allgemein steht der Pflegestützpunkt des Landkreises Rostock für einen Beratungstermin zur Verfügung.
Kontakt
Pflegestützpunkt Güstrow
Hageböcker Straße 19 | 18273 Güstrow
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