Landkreis Rostock stärkt die Rechte der Kinder

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie sichert jedem Kind universelle Rechte zu – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status.

Der Landkreis Rostock setzt sich in seiner täglichen Arbeit dafür ein, die Rechte der Kinder zu stärken und durchzusetzen. Eine wesentliche Aufgabe des Landkreises besteht hierbei darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es ermöglichen, dass Kinder ihre Rechte kennenlernen und dass Kinderrechte gewahrt werden. Verschiedene Ämter des Landkreises wie beispielsweise das Amt für Kinder- und Jugendhilfe, das Amt für Jugend und Familie, das Schulverwaltungs- und Kulturamt sowie das Sozialamt sorgen dafür, dass es Einrichtungen und Dienstleistungen gibt, welche Kinder in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Verschiedene Sachgebiete arbeiten dazu Hand in Hand mit freien Trägern, Städten und Ämtern, Vereinen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie anderen Einrichtungen und Behörden.

Beispielsweise sorgt das Amt für Kinder- und Jugendhilfe in enger Kooperation mit Schulträgern, freien Trägern der Jugendhilfe und dem Land MV dafür, dass es an den Schulen unseres Landkreises Schulsozialarbeit gibt. Gerade bei der Umsetzung des Rechtes auf Bildung und Gleichberechtigung nehmen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine wichtige Schlüsselfunktion ein. Sie helfen dabei, dass junge Menschen den schulischen Anschluss nicht verlieren und dass soziale und individuelle Benachteiligungen ausgeglichen werden. Dabei arbeiten sie auch eng mit Eltern, dem pädagogischen Personal und je nach Erforderlichkeit mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammen.

Damit ein guter Übergang von der Schule in das Berufsleben gelingt und somit junge Menschen in ihrem Recht auf eine Ausbildung gestärkt werden, fördert der Landkreis neben der Schulsozialarbeit auch Einrichtungen und Fachkräfte, welche junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben entsprechend beraten und vermittelnd tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Jugendberufsagentur.

Damit Kinder ihrem Recht auf Freizeit nachkommen können, unterstützt der Landkreis die Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Sport-, Kultur- und Kunstvereinen, in Jugendvereinen und -verbänden sowie Aktivitäten der Jugendfeuerwehren. Der Landkreis stellt Fördermittel bereit, damit beispielsweise Vereinsbeiträge in Sportvereinen und Teilnehmerbeiträge bei Ferienfahrten möglichst geringgehalten werden und somit viele Kinder unabhängig von den Verdienstmöglichkeiten der Eltern ihrem Bedürfnis nach Sport, Spiel und Erholung nachkommen können. Damit Kinder und Jugendliche vielseitigen Freizeitinteressen nachkommen können sowie bei der Bewältigung ihrer kleinen und großen Sorgen Unterstützung erfahren, sorgt der Landkreis gemeinsam mit den Kommunen und dem Land MV dafür, dass es hauptamtliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kinder- und Jugendklubs sowie Freizeithäusern gibt.

In der Kreismusikschule des Landkreises Rostock können Kinder und Jugendliche ihrem Recht auf künstlerischer Betätigung nachkommen. Durch die öffentliche Förderung der Einrichtung können die Gebühren für den Unterricht vergleichsweise geringgehalten werden.

Der Landkreis fördert Initiativen, welche die Rechte der Kinder auf Mitbestimmung in den Fokus rücken. In Kooperation zwischen der Partnerschaft Demokratie Leben und dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe wird somit der im Jahr 2021 neu gegründete Jugendring Landkreis Rostock e.V. ideell und finanziell unterstützt. Der Jugendring setzt sich für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen ein und vertritt sie gegenüber der Politik und Verwaltung. Anfang November 2022 wurde mit Unterstützung des Landkreises und des Landes MV in Trägerschaft des Jugendringes eine Kinder- und Jugendmoderatorenbeteiligungsstelle initiiert, welche nun gezielt regional Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt und weiterentwickelt. Dazu gehören beispielsweise Kinder- und Jugendparlamente oder Veranstaltungen, welche Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr Recht auf Mitsprache, Mitgestaltung und Mitentscheidung zu leben.

Nicht zuletzt gehört es zu einem gesunden Aufwachsen dazu, dass Kinder in ihrer Familie Geborgenheit, Anerkennung und Fürsorge erfahren. Nicht immer gelingt dies. Der Landkreis stellt in diesem Zusammenhang Mittel zur Erziehungshilfe zur Verfügung und sorgt dafür, dass es auch vor Ort Einrichtungen und Dienste gibt, welche Wege in ein intaktes familiäres Zusammenleben aufzeigen. Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Im schlimmsten Fall greift der Landkreis im Rahmen seines Wächteramtes ein, wenn Kinder beispielsweise Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Zudem gibt es öffentliche Stellen wie beispielsweise die Kinderschutzhotline, an die sich betroffene Kinder und Jugendliche, Angehörige, Nachbarn oder andere Bezugspersonen wenden können.

„Gerade in diesem Jahr, in dem die Welt durch Krieg, Klimakrise und Corona-Pandemie in Atem gehalten wird, ist es wichtig, die Kleinsten in den Blick zu nehmen. Denn oft sind es Kinder und Jugendliche, deren Interessen hintangestellt werden, wenn die Welt mal wieder aus den Fugen gerät“, sagt Sozialdezernentin Anja Kerl. Tage wie der 20. November seien eine gute Gelegenheit, um auf die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern hinzuweisen.

Die UN-Kinderrechtskonvention besagt unter anderem:
Kein Kind darf benachteiligt werden.
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen.
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
Kinder mit Behinderung haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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