Landkreis Rostock startet Aufruf zur Ehrenamtsanerkennnung

"Mitfühlen, begleiten, Hoffnung schenken - Ehrenamtliches Engagement für seelische Gesundheit" lautet das Motto 2025


Der Landkreis Rostock ehrt am 26. September herausragendes ehrenamtliches Engagement im Landkreis Rostock. „Mitfühlen, begleiten, Hoffnung schenken - Ehrenamtliches Engagement für seelische Gesundheit“ ist das Motto der diesjährigen Ehrung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind dazu aufgerufen, Vorschläge für die Auszeichnung zu machen. Bis zum 26. Mai können sie Personen vorschlagen, die sich im außerordentlichen Maße in dem Bereich seelische Gesundheit, auch Einsamkeit im Alter, Telefonseelsorge und Ähnlichem bürgerschaftlich engagieren.

„Unser diesjähriges Motto ,Mitfühlen, begleiten, Hoffnung schenken - Ehrenamtliches Engagement für seelische Gesundheit‘ unterstreicht die zentrale Rolle, die Ehrenamtliche bei der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit psychischen Herausforderungen spielen. Wir möchten Ehrenamtliche würdigen, die durch ihre Präsenz, Empathie und Unterstützung einen Raum schaffen, in dem sich Betroffene verstanden und gestärkt fühlen können. Wir möchten Menschen danken, die oft im Hintergrund bleiben, aber einen enormen Einfluss auf das Wohlbefinden von anderen haben“, sagt Landrat Sebastian Constien.

Vorschläge sind schriftlich einzureichen, das notwendige  Formular  steht sowohl auf der Internetseite des Landkreises als auch an beiden Standorten der Kreisverwaltung in Bad Doberan und Güstrow bereit.

Im Anschluss an die Ehrenamtsanerkennung am 26. September findet der Jahresempfang des Landkreises Rostock statt.

Wer kann Vorschläge einreichen?          Einzelpersonen, Vereine, Initiativen, Projekte, Städte und Gemeinden

Wer kann vorgeschlagen werden?         Einzelpersonen

Wie?                                                                    per E-Mail an

Bis                                                                         26. Mai 2025

Internet                                                              WWW.LANDKREIS-ROSTOCK.DE

 

 

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