Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Sportvereine im Landkreis Rostock erhalten Förderung für ihre Kinder- und Jugendarbeit

Anträge können bis zum 15. Dezember gestellt werden


Der Landkreis Rostock fördert auch 2024 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock. Sportvereine können Zuwendungen für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein noch bis zum 15. Dezember beantragen. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und aktive Sportangebote im Kinder- und Jugendsport nachweisen können.

Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.landkreis-rostock.de unter dem Suchbegriff und der Leistung „Jugendsportförderung“ zu finden (Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zur Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit). Ansprechpartnerin im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rostock ist Michaela Gustävel. Sie berät gern zur Antragstellung und Verwendung der Zuwendung.

Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels. Der Antrag muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. Dezember gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt             Landkreis Rostock
                               Amt für Jugend und Familie
                               Michaela Gustävel
                               Am Wall 3 - 5

                               18273 Güstrow

Telefon: 03843/75551120
E-Mail:

 

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

Kontakt
Telefon:
03843 755 12007
Fax:
03843 755 12800