Unterkunft für ukrainische Geflüchtete in Ziesendorf geplant

Nach intensiver Prüfung soll der Mietvertrag unterzeichnet werden

Die Verwaltungsleitung des Landkreises Rostock hat entschieden, den Mietvertrag für das Objekt „Ehemaliges Coca-Cola-Werk“ in Ziesendorf nunmehr abzuschließen. Es soll als Flüchtlingsunterkunft für ukrainische Kriegsvertriebene genutzt werden.

Dieser Entscheidung vorausgegangen ist ein intensiver Prozess, in dessen Verlauf geprüft wurde, inwiefern der Bedarf an Unterbringungsplätzen anderweitig abgedeckt werden könnte. Dabei wurden sowohl die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte als auch dezentrale Wohneinheiten in Betracht gezogen. Darüber hinaus flossen aktuellen Entwicklungen der Zugangszahlen in die Überlegungen mit ein.

Im Ergebnis bleibt festzustellen: Die bestehenden Unterkünfte sind vollständig belegt. Dezentraler Wohnraum steht nicht in der nötigen Größenordnung zur Verfügung. Mit Blick auf die Zahl der Zuweisungen von Geflüchteten durch das Land ist auf der einen Seite festzustellen, dass es hier einen leichten Rückgang gibt. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Direktzugänge von ukrainischen Kriegsvertriebenen stark angestiegen.

Über die aktuellen Entwicklungen der Zugangszahlen sowie der Unterbringungssituation hat die Dezernentin für Finanzen und Soziales, Anja Kerl, auf den Sitzungen des Kreistages regelmäßig berichtet.

Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses hat die Verwaltungsleitung entschieden, das Objekt in Ziesendorf nicht als Gemeinschaftsunterkunft, sondern als Flüchtlingsunterkunft für ukrainische Kriegsvertriebene in Nutzung zu nehmen. Die dafür nötige Baugenehmigung ist erteilt und bestandskräftig. Auch die Zusage des Landes zur Erstattung der notwendigen Kosten liegt vor. Damit sind die formalen Voraussetzungen für den Abschluss des Mietvertrages gegeben. Alle Vereinbarungen zu Kapazität, Laufzeit und Kosten bleiben bestehen. Geplant ist ein Nutzungsvertrag für drei Jahre. Dabei soll die Kapazität gestaffelt über drei Jahre erhöht werden von zunächst 75 Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Jahr, auf 100 im zweiten und schließlich 125 im dritten Jahr.

Über den Stand der Umsetzung wird der Kreistag selbstverständlich informiert.

 

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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