Schulverwaltungs- und Kulturamt
Der Landkreis Rostock ist gemäß Schulgesetz der Schulträger der Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen einschließlich der Horte und des Internates des Landesförderzentrums für den Förderschwerpunkt "Hören", des Regionalen beruflichen Bildungszentrums und des Wohnheimes.
Das Schulverwaltungs- und Kulturamt ist für die Schulentwicklungsplanung aller Schulen im Landkreis, die Festlegung der Schuleinzugsbereiche und die Schülerbeförderung zuständig. Weitere Aufgabenbereiche sind der Bereich BAföG, das Kreismedienzentrum, die Volkshochschule, die Kreismusikschule.
Darüber hinaus ist die Förderung der kulturellen Infrastruktur in der Region, das Ernst-Barlach-Theater und das Thünen-Museum weitere Aufgaben.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Rostock
Hinweis
Nicht zu den Schulträgeraufgaben gehören Schüler- und Lehrerangelegenheiten. Diese Aufgaben fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Schulamts Rostock als untere Schulaufsichtsbehörde und untere Landesbehörde.
Schulverwaltungs- und Kulturamt
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