Kreisseniorenbeirat

Im Landkreis arbeitet auf der Grundlage von im Kreistag beschlossener Satzung ein Seniorenbeirat. Dieser unterstützt den Landrat und den Kreistag bei der politischen Entscheidungsfindung und informiert den Kreistag jährlich in Form eines schriftlichen Geschäftsberichtes über seine Arbeit. Der Beirat besteht aus maximal 23 stimmberechtigen Mitgliedern und aus maximal 10 beratenden Mitgliedern.

Der Seniorenbeirat des Landkreises Rostock vertritt die Interessen und Belange der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Rostock. Er versteht sich als ein Gremium der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet.

Vorsitz
Mirko Flora

1. Stellvertretung
Dr. Bernd Krumpolt

Schriftführer
Renee Recke

Mitglieder
Hans-Peter Jeschke, Roland Niederlehner, Anja Rose, Heiner Wetzel, Erika Krebs, Dr. Bernd Krumpolt, Walter Lindemann, Jürgen Lorenz, Frank Böhmert, Dietmar Müller, Ingrid Rambow, Renee Recke, Karin Werschun, Uwe Breinlinger, Heidelore Sievert,  Dr. Yvonne Adler, Albrecht von Lowtzow, Ottmar Schug, Eckhard Knoll, Karin Zekert, Mirko Flora, Brigitte Christke

Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung

Am 11.September 2025 findet um 16:30 Uhr im Raum 3.001 der Kreisverwaltung, Am Wall 3 - 5 in 18273 Güstrow, die nächste Mitgliederversammlung des Beirates für Menschen mit Behinderungen statt."

Der Grundrentenfreibetrag

Foto von Edu Carvalho von PexelsFoto von Edu Carvalho von Pexels

Durch den neuen Grundrentenfreibetrag könnten Rentnerinnen und Rentner, die 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllen und mit ihrem anrechenbaren Einkommen bisher nur knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle lagen, erstmals einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.

Voraussetzung für den Grundrentenfreibetrag ist stets, dass mindestens 33 Jahre rentenrechtliche Grundrentenzeiten vorhanden sind. Die zuständigen Rentenversicherungsträger werden dies noch bis Jahresende 2022 bescheiden.

Den rentenrechtlichen Grundrentenzeiten gleichgestellt sind Zeiten einer Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte, Zeiten einer versicherungsfreien Beschäftigung bei einem öffentlich-rechtlichen, kirchlichen und ähnlichen Arbeitgeber, Zeiten einer von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigung als Lehrer oder Erzieher an einer nicht-öffentlichen Schule sowie Zeiten einer Versicherungspflicht bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Diese so genannten vergleichbaren Zeiten werden von den jeweiligen Versorgungseinrichtungen festgestellt.

Der Freibetrag setzt sich jeweils zusammen aus einem pauschalen Grundbetrag in Höhe von monatlich 100 Euro der Rente und aus einem prozentualen Erhöhungsbetrag von monatlich 30 % des Teils der Rente, der den Grundbetrag übersteigt. Insgesamt gilt ein maximaler Freibetrag von 50 % der Regelbedarfsstufe 1. Dies entspricht im Jahr 2022 einem Betrag in Höhe von 224,50 Euro. Durch den Grundrentenfreibetrag reduziert sich das anrechenbare Einkommen aus der Rente und die jeweilige Sozialleistung erhöht sich entsprechend.

Achtung: Der tatsächliche Bezug eines Grundrentenzuschlages ist nicht Voraussetzung für den Grundrentenfreibetrag.

Der Grundrentenfreibetrag gilt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 82a SGB XII), beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (§ 11b Abs. 2a SGB II), bei der Kriegsopferfürsorge (§ 25d Abs. 3c BVG) sowie beim Wohngeld (§ 17a WoGG).

Viele Rentnerinnen und Rentner werden erstmals einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erlangen. Hierzu muss beim Sozialamt ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gestellt werden.

Den Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe nebst Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rostock unter Formulare. Diesen können Sie auch telefonisch unter 03843/755-50999 oder per E-Mail an Sozialamt-Eingangszone@lkros.de anfordern.


Weitere Informationen:

Kreisseniorenbeirat

Anschrift
Postanschrift
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
Besucheradresse
Standort Bad Doberan
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan
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