Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Mecklenburg- Vorpommern wurden auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Hilfe psychisch Kranker (PsychKG) - bei den jeweiligen Gesundheitsämtern in den Städten und Landkreisen gegründet.
Die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes bestehen im Wesentlichen in der Beratung von Betroffenen und Angehörigen, Hilfen bei der Wiedereingliederung nach Klinikbehandlungen/Unterbringungen und Begleitung (u.a. durch Hausbesuche) psychisch kranker Menschen. Sie sind Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und erfüllen hier, natürlich für psychisch kranke, aber auch geistig behinderte oder suchtkranke Menschen, zusätzliche Aufgaben, u.a. in der Prävention, Integration, Gutachtenerstellung, Aufklärung und Angehörigenarbeit. In Zusammenarbeit mit den PsychiatriekoordinatorInnen werden koordinierende und regional/überregional netzwerkbildende Aufgaben bearbeitet, um bestehende Hilfestrukturen im Sektor der psychiatrischen Hilfen zu verbessern und ggf. neue Strukturen zu schaffen. Die Beratung und Hilfestellung im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen involvierten Behörden (z.B. Sozial-, Jugend- und Ordnungsämtern) erfolgt ebenso, wie ggf. im Zusammenhang mit sonstigen behördlichen Anfragen und Hilfeleistungen unter Berücksichtigung der medizinischen Schweigepflicht.