Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe des Staates für alleinerziehende Mütter und Väter. Die Zielsetzung besteht darin, den finanziellen Schwierigkeiten Alleinerziehender zu begegnen, wenn bestehende Unterhaltspflichten eines Elternteils nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Der Unterhaltsvorschuss sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, oft gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstelle auch, dass der Unterhalt durch den anderen Elternteil gezahlt wird. Unterhaltspflichtige werden  durch den Unterhaltsvorschuss jedoch nicht von ihrer Unterhaltspflicht minderjährigen Kindern gegenüber befreit. Die Unterhaltsvorschussleistungen werden von der auszahlenden Stelle vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert.

Sachgebiet Unterhaltsvorschuss Bereich Süd

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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
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+49 3843 755-51999
Fax:
+49 3843 755-51800

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