Antrag auf Nutzung von Räumen in Schulen des Landkreises Rostock

Leistungsbeschreibung

Vermietung von Räumen in Schulen des Landkreises Rostock

Verfahrensablauf

Antrag → Prüfung → Mietvertrag → Abrechnung, falls nicht von der Zahlung befreit

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock 

Amt für Service und Gebäudemanagement

Sachgebiet Haushalt und Liegenschaften

Voraussetzungen

Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

vollständig ausgefüllter Antrag des Landkreises Rostock

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge für einmalige Veranstaltungen jederzeit

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages bzw. beantragten Nutzungszeitraum

Rechtsbehelf

Mietverhältnis endet mit beantragtem und bestätigtem Überlassungszeitraum

Unterstützende Institutionen

Die Zustimmung bzw. Ablehnung der beantragten Nutzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule

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