Aktueller Wohnort: Bartenshagen-Parkentin - OT Parkentin

Allgemein: Hilfen zur Erziehung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Probleme bei der Erziehung Ihrer Kinder haben, wenn zum Beispiel kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint oder wenn Ihr Kind Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten zeigt, dann hilft Ihnen das Amt für Kinder- und Jugendhilfe mit einem Beratungs- und Hilfeangebot. Dafür bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Beratungen in schwierigen Situationen mit dem Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden an.

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe versteht sich heute nicht mehr als eine Kontrollinstanz, sondern mehr als eine moderne Dienstleistungsbehörde. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes, auch „Bezirkssozialarbeit“ oder direkt „Bereich Hilfe zur Erziehung“ genannt, überlegen mit den Betroffenen gemeinsam, welche Hilfestellungen für ihre Familie notwendig und geeignet sind. Neben der direkten Beratung können hier auch weitere Hilfeformen zur Unterstützung und Ergänzung der Erziehung durch die Eltern angeboten werden. Aufgeteilt sind sie nach ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen.

In den §§ 27-  35 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGBVIII) sind konkrete Erziehungshilfen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe) beispielhaft benannt.

Ziel der Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erziehung zu unterstützen und insbesondere Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen "Antrag auf Hilfe zur Erziehung" beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe. Nutzen Sie dazu gern auch die zur Verfügung stehenden Antragsformulare (siehe "Anträge/Formulare")

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter gemeinsam mit Ihrer Familie einen Hilfeplan. Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe leitet dann die besprochenen Maßnahmen in die Wege.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe

Sozialpädagogischer Dienst, Erziehungshilfe

Die für Sie zuständige Ansprechperson(en) finden Sie über diese Suche.

Voraussetzungen

Die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Erziehungsberatung stehen allen Familien in Belastungs- und Krisensituationen zur Verfügung.

Unterstützende Institutionen

Freie Träger der Jugendhilfe, Kommunaler Sozialverband, Sozialministerium der Jugendhilfe, Kommunaler Sozialverband, Sozialministerium

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