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Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 48 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF), wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz der für das Führen des Fahrzeugs notwendigen Fahrerlaubnis,

  • Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre),

  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben).

  • geistige und körperliche Eignung

  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

  • persönliche Zuverlässigkeit

  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt

  • Bei Verlängerung die Vorlage Ihres bisherigen Personenbeförderungsschein (Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein beantragen. Dafür sind zusätzlich 25,30 € und ein zweites Lichtbild notwendig.)

  • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind (Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der „besonderen Anforderungen“ nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (bei Verlängerung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus und bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (Beleg-Art OB) mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"
    Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll
     

Hinweis: Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und müssen noch bestimmt werden. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.

Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Bei Antragsstellung ist eine Gebühr in Höhe von 43,90 € für die Ersterteilung bzw. 38,00 € bei Verlängerung fällig.

Bei Verlust oder Diebstahl beträgt die Gebühr 37,90 € .

Zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 € bei Verlust Ihres Personenbeförderungsscheins (Versicherung an Eides statt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss alle 5 Jahre erneuert werden und ist neben einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt persönlich. Anträge/Formulare Werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.

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