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Umtauschpflicht für Führerscheine

Leistungsbeschreibung

Seit Einführung des EU-Fahrerlaubnisrechts im Jahr 1999 besteht die Möglichkeit, den "alten" Führerschein auf Antrag gegen den neuen EU-Kartenführerschein zu tauschen. Dazu werden Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erteilt worden sind, auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen des internationalen Systems umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein, der EU-Kartenführerschein, ausgefertigt. Der Umfang der bisherigen Fahrberechtigung bleibt vorbehaltlich weiterer Bestimmungen bestehen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird dann für die Klassen ausgestellt, die weitestgehend der bisherigen Fahrerlaubnis entsprechen. Generell wird die Gültigkeit von Führerschein-Dokumenten, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit muss ein neues Dokument ausgestellt werden. Diese Regelung dient vor allem der Aktualisierung des Lichtbildes und gegebenenfalls des Namens. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerschein-Dokuments, nicht die Befristung der Fahrerlaubnis an sich.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Umtausch Ihres alten Führerscheines können Sie online stellen. Hierzu nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:

--> Umtausch eines alten Führerscheins

Nach dem Einreichen aller notwendigen Unterlagen wird Ihr Antrag bearbeitet und die Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt. Ist der Führerschein fertig, können Sie diesen bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen oder ihn durch eine mit einer Vollmacht von Ihnen ausgestatteten Vertretung abholen lassen. Für die Abholung muss ein Termin vereinbart werden. In beiden Fällen muss dazu Ihr alter Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Alternativ kann die Antragstellung über ein schriftliches Antragsformular erfolgen, welches in den Amtsverwaltungen der Gemeinden, u.a. in der Stadt Güstrow sowie
Landkreis Rostock Am Wall 3-5,Amt Neubukow-Salzhaff, Amt Carbäk, Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Stadt und Amt Schwaan, Schliemannstadt Neubukow, Amt Krakow am See, Stadt Kröpelin, Amt Warnow-West, Stadt Bad Doberan, Gemeinde Sanitz, Amt Mecklenburgische Schweiz, Blumenstadt Tessin, Bergringstadt Teterow, Gemeinde Graal-Müritz, Gemeinde Dummerstorf, Stadt Laage, Amt Gnoien, ausgelegt wird. Dieses übersenden Sie einschließlich der einzureichenden Unterlagen, je nach Standortzuständigkeit,

für den Bereich Güstrow:

Landkreis Rostock
Fahrerlaubnisbehörde
Parumer Weg 33
18273 Güstrow,

für den Bereich Bad Doberan an:           

Landkreis Rostock
Fahrerlaubnisbehörde
Am Waldrand 3
18209 Bad Doberan.

Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, da Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf einer besonderen Vorlage leisten müssen. Die eingereichten Unterlagen müssen bei Abholung im Original vorgelegt werden.

Hinweis: Der Versand ist bei der Online-Antragsstellung sowie bei der schriftlichen Antragstellung ausgeschlossen.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Der Antragstellende muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Ihren bisherigen Führerschein
  • Kontrollblatt (nur Online-Ausstellung)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
  • bei Erteilung einer DDR-Fahrerlaubnis vor dem 01.06.1982: graue Nachweiskarte über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt

Hinweis: Wenn Sie den Antrag online stellen, dann reichen Sie bitte keine Originale ein. Bitte verschicken Sie ausschließlich Kopien.

Beim Umtausch wegen der Verlängerung der Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 (besondere Zugkombination bis 18500 kg) zusätzlich:

  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragsgebühr in Höhe von 25,30 € (fällig bei Antragstellung)
  • ggf. Gebühr Direktversand in Höhe von 5,10 € (fällig bei Antragsstellung)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, muss bis zu dem Zeitpunkt getauscht werden, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr ausschlaggebend.

 spätester Termin des Umtausch (für folgende Geburtsjahrgänge)

  • 19. Januar 2022, verlängert bis 19. Juli 2022 (Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958)
  • 19. Januar 2023 (Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964) 
  • 19. Januar 2024 (Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970) 
  • 19. Januar 2025 (Geburtsjahrgänge von 1971 und später)                   
  • 19. Januar 2033 (Geburtsjahrgänge vor 1953)

Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.

spätester Termin des Umtausch (für folgende Ausstellungsjahre)

  • 19. Januar 2026 (Ausstellungsjahr 1999 bis 2001)
  • 19. Januar 2027 (Ausstellungsjahr 2002 bis 2004) 
  • 19. Januar 2028 (Ausstellungsjahr 2005 bis 2007) 
  • 19. Januar 2029 (Ausstellungsjahr 2008)                
  • 19. Januar 2030 (Ausstellungsjahr 2009)
  • 19. Januar 2031 (Ausstellungsjahr 2010)
  • 19. Januar 2032 (Ausstellungsjahr 2011)
  • 19. Januar 2033 (Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013)

Bearbeitungsdauer

Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand oder als Direktzustellung zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf von vier Werktagen bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit oder wird innerhalb dieser Frist direkt zugestellt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt online bei der Fahrerlaubnisbehörde. Hierzu nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link:

--> Umtausch eines alten Führerscheins

Alternativ kann die Antragstellung über ein schriftliches Antragsformular erfolgen, welches in den Amtsverwaltungen der Gemeinden ausgelegt wird. Welche das sind, entnehmen Sie bitte unter „Verfahrensablauf“.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Ersterteilung, Verlust, Neuausstellung, Erweiterung eines Führerscheins etc. erhalten Sie automatisch nur noch den EU-Kartenführerschein.

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