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Ersatz bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen ist, sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern Sie nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten wollen.

Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder ein, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheines müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Eine Stellvertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich, da Sie Ihre Unterschrift, die in den Kartenführerschein eingedruckt wird, auf einer besonderen Vorlage in der Behörde leisten müssen. Nach der Antragstellung vergewissert sich die Fahrerlaubnisbehörde durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, die beide vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt werden, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen lassen.

Nach positiver Prüfung wird die Herstellung des EU-Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin beauftragt. Ist der Führerschein fertig, wird er Ihnen nach Hause geschickt, wenn Sie dies vorher beantragt und der Speicherung Ihrer Anschrift zum Zweck des Postversands zugestimmt haben. Ansonsten können Sie den fertigen und abholbereiten Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen, ihn durch eine mit einer Vollmacht von Ihnen ausgestatteten Vertretung abholen lassen oder ihn sich nach Hause schicken lassen.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Sie sind bereits im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
  • ggf. VK-30-Karten, wenn die DDR-Fahrerlaubnis im Zeitraum 1969 bis 30.04.1982 erteilt wurde
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der verlorene bzw. unbrauchbare Führerschein vor 1999 und nicht vom Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
  • bei Diebstahl: vollständige Anzeige der Polizei
  • bei Verlust: eine Erklärung über den Verlust (Versicherung an Eides statt - wird in Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt), sofern Sie Ihren Führerschein verloren hab

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragsgebühr in Höhe von 39,40 € (fällig bei Antragstellung)
  • ggf. Gebühr vorläufiger Führerschein in Höhe von 9,00 € (fällig bei Antragstellung)
  • ggf. Gebühr Direktversand in Höhe von 5,10 € (fällig bei Antragsstellung)
  • ggf. Gebühr Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 € (fällig bei Antragsstellung)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheines ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Fahrerlaubnisinhaberin/-inhabers) und ist einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin.

Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand oder als Direktzustellung zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf von vier Werktagen bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit oder wird innerhalb dieser Frist Ihnen direkt zugestellt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, da Sie Ihre Unterschrift auf einer besonderen Vorlage in der Behörde leisten müssen.

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