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Mietomnibusgenehmigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;

Antragsprüfung;

Einleitung des Anhörverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 48, 49 PBefG richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zu § 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Rechtsgrundlage

§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft) 

Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmer  (PBZugV) 

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

§ 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)