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Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und in Laderäumen von Kraftfahrzeugen

Leistungsbeschreibung

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und in Laderäumen von Kraftfahrzeugen.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr

Voraussetzungen

Vorliegen der Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

Welche Unterlagen werden benötigt?

Streckenführung & entsprechende fahrzeugbedingte Ausnahmegenehmigung (siehe Voraussetzungen)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung nach § 21 Abs.2 Straßenverkehrsordnung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

Anträge / Formulare

formlos