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Eintragung der Schlüsselzahlen B96 und B196

Leistungsbeschreibung

Für die Eintragung der Schlüsselzahlen B96 und B196 muss eine neue Ausfertigung des Führerscheines beantragt werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverordnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³ und bis zu 11 kW Leistung) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
  3. Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrer-/Fahrerinnenschulung 
  4. Zwischen Fahrerinnen- und Fahrerschulung und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (PKW-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen - einschließlich Beladung) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Besitz der Klasse B
  2. Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerinnen- und Fahrerschulung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Ihren bisherigen Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein vor 1999 und nicht vom Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, dass Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für die Schlüsselzahl 96 bzw. nach Anlage 7b zu § 6b FeV für die Schlüsselzahl 196  
  • Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
     

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich

Welche Gebühren fallen an?

  • Antragsgebühr in Höhe von 38,60 € (fällig bei Antragstellung)
  • ggf. Gebühr Direktversand in Höhe von 5,10 € (fällig bei Antragsstellung)

Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zwischen Fahrerinnen- und Fahrerschulung und Eintragung in den Führerschein darf maximal ein Jahr liegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

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