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Ordnungswidrigkeitenverfahren

Leistungsbeschreibung

Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, die einen gesetzlich bestimmten Tatbestand erfüllen, rechtswidrig sind und vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Im Baurecht handelt gem. § 84 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ordnungswidrig, wer gegen die in diesem Paragraphen genannten Vorschriften verstößt.

Verfahrensablauf

Zur Ermittlung des Sachverhaltes erfolgt eine Anhörung des Beschuldigten. Dieser kann sich zum Sachverhalt äußern. Im Anschluss an die Anhörung ergeht ggf. ein Bußgeldbescheid. Im Falle einer Verwarnung hat sich das Verfahren mit Zahlung des Verwarngeldes erledigt. Sollte der Beschuldigte mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, so gilt das Verwarnschreiben als an Anhörung.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche

Voraussetzungen

Verstoß gegen die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 84 LBauO M-V

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des baurechtlichen Verstoßes in Verbindung mit dem amtsinternen Bußgeldkatalog des Landkreises Rostock.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zahlung des Buß- oder Verwarngeldes hat innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu erfolgen.

Rechtsbehelf

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein eigenständiges Verfahren und wird oftmals neben dem ordnungsbehördlichen Verfahren geführt. Mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eine Ordnungswidrigkeit geahndet, wohingegen das ordnungsbehördliche Verfahren auf die Widerherstellung rechtmäßiger Zustände abzielt.