Auskünfte und Beratung Denkmalschutz
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Bei allen Fragen, die den Denkmalschutz und die Denkmalpflege betreffen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gerne zur Verfügung. Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der für die Führung der Denkmalliste fachlich zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den anderen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Bauamt
Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde