Bodendenkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tierischen und pflanzlichen Leben in der Vergangenheit künden, sowie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind. Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde zu erfolgen.

Die untere Denkmalschutzbehörde arbeitet eng mit ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegern und an Bodendenkmalpflege interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Es finden gemeinsame Aktionen statt, z. B. Tagungen, Exkursionen und Pflegeeinsätze. Das Jahresprogramm für die ehrenamtliche Tätigkeit ist an dieser Stelle einsehbar. Interessenten können sich jederzeit bei der unteren Denkmalschutzbehörde melden.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde

Nach oben