Tag des offenen Denkmals

Leistungsbeschreibung

Der Tag des offenen Denkmals ist Deutschlands größte Kulturveranstaltung. Sie findet seit 1993 immer am zweiten Sonntag im September statt. Er wird durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bundesweit koordiniert und bietet die Möglichkeit, Bau- und Bodendenkmale zu erkunden. Durch die untere Denkmalschutzbehörde wird in jedem Jahr ein Programm für den Landkreis Rostock zusammengestellt und Anfang September an dieser Stelle veröffentlicht. Im Vorfeld gibt es an dieser Stellen im Frühjahr einen Aufruf zur Teilnahme.

An wen muss ich mich wenden?

Unter www.tag-des-offenen-denkmals.de/veranstalter können Sie sich einloggen. Sind Sie zum allerersten Mal dabei, können Sie sich schnell und unkompliziert registrieren. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie Ihr Denkmal aus der Datenbank auswählen oder neu anlegen und Ihre Veranstaltung zum Tag des offenen Denkmals anmelden. Denkmale, die in den Vorjahren schon einmal am Tag des offenen Denkmals geöffnet waren, bleiben mit ihren Stammdaten (Adresse, Beschreibung, Bilder) in der Datenbank bestehen.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde

Voraussetzungen

Grundsätzlich können alle kulturellen Zeugnisse, die geschichtlich, wissenschaftlich, technisch, künstlerisch, städtebaulich oder volkskundlich bedeutsam sind und einer abgeschlossenen Epoche angehören, am Tag des offenen Denkmals teilnehmen. Das Gebäude oder die Stätte muss nicht unter Denkmalschutz stehen. Ausgeschlossen sind Neubauten des 21. Jahrhunderts.

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