Fahrverbot

Leistungsbeschreibung

Nach der Bußgeldkatalogverordnung können Fahrverbote von 1 bis zu 3 Monaten verhängt werden.

Verfahrensablauf

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam. Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides rechtskräftig.

Fahrverbot – sofort wirksam
In diesen Fällen wird das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam und der Führerschein ist sofort abzugeben bei der Erlassbehörde.
 
Fahrverbot mit 4-Monats-Frist
Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann die sog. Viermonatsregelung in Anspruch nehmen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt in der Erlassbehörde, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Bußgeldstelle

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein grober oder beharrlicher Verkehrsverstoß wie z.B. Überschreitung der Geschwindigkeit mit PKW innerorts über 30 km/h oder Überschreitung der Geschwindigkeit mit PKW außerorts über 40 km/h. Die Grenzen sind je nach Fahrzeugart auch niedriger angesetzt.

Außerdem kommt ein Fahrverbot in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
 
Bei Alkohol- und Drogenkonsum wird stets ein Fahrverbot verhängt, so z.B. bei Führen eines Kfz

  • unter Atemalkoholeinwirkung von 0,25 mg/l oder mehr oder
  • mit einer Blutalkoholeinwirkung von 0,5 Prom. und mehr oder 
  • unter der Wirkung von anderen berauschenden Mitteln

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis

Wer ein Kraftfahrzeug während der Wirksamkeit des Fahrverbotes führt, macht sich strafbar!
Ausnahmen vom Regelfahrverbot und Erhöhung der Geldbuße sind unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.

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